Individuelle Berufsorientierung – „Schnuppern“

Man unterscheidet:

  • Berufspraktische Tage – Schulveranstaltung

In der NMS können in der 8.Schulstufe im Rahmen einer Schulveranstaltung Berufspraktische Tage durchgeführt werden.

Diese Tage werden von der Schule organisiert und zählen daher zu den mehrtägigen Schulveranstaltungen. Alle Schüler einer Klasse „schnuppern“ zur gleichen Zeit in verschiedenen Betrieben und werden dabei von ihren Lehrern betreut.


  • Individuelle Berufsorientierung:

1. innerhalb der Schulzeit

Die individuelle Berufsorientierung ermöglicht es einzelnen Schülern und Schülerinnen ab der 8. Schulstufe zum Zwecke der individuellen Berufsorientierung bis zu 5 Tagen unterrichtsfrei zu geben.

Die Erlaubnis dazu muss dir dein Klassenvorstand geben. Die Initiative für die individuelle Berufsorientierung muss vom Schüler/von der Schülerin bzw. von den Eltern ausgehen. Dazu bitte dieses Formular verwenden – (2 Seiten):

Schnupperlehre Vereinbarung während der Unterrichtszeit

Versicherungsschutz:
Sowohl bei den berufspraktischen Tagen wie auch bei der individuellen Berufsorientierung, sind alle in gleicher Weise kranken- und unfallversichert wie beim Unterricht im Klassenzimmer oder auf Exkursion.

Für Sachschäden kannst du und deine Eltern haftbar gemacht werden. Kläre dies mit deiner Haushaltsversicherung ab!

Details unter folgendem LINK: Leitfaden „Praktika“

Haftpflichtversicherung: https://noe.arbeiterkammer.at/service/broschueren/lehre/Schnupperlehre


2. außerhalb der Schulzeit

Nach dem 8. Schuljahr ist eine Absolvierung der individuellen Berufsorientierung außerhalb der Unterrichtszeit (z.B. in den Ferien oder nach dem Unterricht) im Ausmaß von höchstens 15 Tagen pro Betrieb und Kalenderjahr möglich. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten. 
 
Der Krankenversicherungsschutz besteht meist durch die Mitversicherung bei den Eltern. Schülerinnen und Schüler sind im Rahmen der Schülerunfallversicherung nach dem ASVG unfallversichert. Der Betriebsinhaber muss keine Meldung bei der AUVA erstatten und keinen Beitrag leisten.

Dazu bitte folgendes Formular verwenden:

Schnupperlehre Vereinbarung außerhalb der Unterrichtszeit